Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1989 - 5 CB 6.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4860
BVerwG, 17.05.1989 - 5 CB 6.89 (https://dejure.org/1989,4860)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1989 - 5 CB 6.89 (https://dejure.org/1989,4860)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1989 - 5 CB 6.89 (https://dejure.org/1989,4860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89

    Geltendmachung von Verfahrensmängeln im Rahmen eines

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1989 - 5 CB 6.89
    Der Kläger stützt dieses Gesuch allein darauf, daß die vorbezeichneten Richter an den zu seinen Ungunsten ergangenen Beschlüssen vom 14. März 1989 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 5 CB 5.89, 5 CB 6.89 und 5 CB 7.89 beteiligt waren.

    Dies gilt, wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. März 1989 - BVerwG 5 CB 5.89 und 5 CB 7.89 - ausgesprochen hat, auch für das Begründungserfordernis des § 86 Abs. 2 VwGO.

    Zur Begründung nimmt der Senat insoweit auf die Ausführungen auf den Seiten 12 und 13 des in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 5 CB 5.89 ergangenen Beschlusses vom 14. März 1989 Bezug (zum Fehlen der Vorgreiflichkeit in der Bedeutung des § 94 VwGO s. außerdem das angegriffene Urteil auf S. 14).

  • BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 7.89

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Befangenheit von

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1989 - 5 CB 6.89
    Der Kläger stützt dieses Gesuch allein darauf, daß die vorbezeichneten Richter an den zu seinen Ungunsten ergangenen Beschlüssen vom 14. März 1989 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 5 CB 5.89, 5 CB 6.89 und 5 CB 7.89 beteiligt waren.

    Dies gilt, wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. März 1989 - BVerwG 5 CB 5.89 und 5 CB 7.89 - ausgesprochen hat, auch für das Begründungserfordernis des § 86 Abs. 2 VwGO.

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1989 - 5 CB 6.89
    Berücksichtigt werden kann in diesem Zusammenhang auch, daß der Kläger, wie sich aus den Akten der oben angeführten Verwaltungsstreitverfahren ergibt, in von ihm betriebenen flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren ebenfalls wiederholt ohne ausreichende Gründe Richter abgelehnt hat (vgl. BVerfGE 11, 343 [BVerfG 02.11.1960 - 2 BvR 473/60]).
  • BVerwG, 22.01.1988 - 5 C 52.87
    Auszug aus BVerwG, 17.05.1989 - 5 CB 6.89
    Für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO wäre das Bundesverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht ohnehin nicht zuständig (BVerwG, Beschluß vom 22. Januar 1988 - BVerwG 5 C 52.87 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01

    Planfeststellungsverfahren; Flughafenbau; Einwendungen; Erörterung der

    Im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift, die Sachentscheidung nicht durch Rechtsstreitigkeiten über Verfahrenshandlungen zu verzögern oder zu erschweren (Begründung des Regierungsentwurfs, BTDrucks 7/910, S. 97 f.) sind auch Verpflichtungs-, Feststellungs- und Leistungsklagen zu den ausgeschlossenen Rechtsbehelfen zu zählen (so die stRspr des BVerwG: Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 7.77 - ; Beschluss vom 17. Mai 1989 - BVerwG 5 CB 6.89 - ; Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 11 VR 2.97 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 4 S 756/17

    Aufhebung der Stellungnahme des Präsidialrats im Rahmen der Bundesrichterwahl

    Unter den Begriff des "Rechtsbehelfs" fallen nicht nur Widerspruch und Anfechtungsklage, sondern auch Verpflichtungs- oder Leistungsklagen sowie Feststellungsklagen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.05.1989 - 5 CB 6.89 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 21.03.1997 - 11 VR 2.97 -, Juris Rn. 16; LSG Bad.-Württ., Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AS 874/07 -, Juris Rn. 18; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 44a Rn. 20).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02

    Feststellungsklage; vorbeugende Feststellungsklage; behördliche

    Der Umstand, dass § 44 a VwGO in einem weiten Sinne "Rechtsbehelfe" gegen behördliche Verfahrenshandlungen und damit auch eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer derartigen Verfahrenshandlung ausschließt (Beschluss vom 17. Mai 1989 - BVerwG 5 CB 6.89 - Buchholz 310 § 44 a VwGO Nr. 5), führt nicht zur Unzulässigkeit einer allgemeinen Feststellungsklage, deren Anlass die Verfahrenshandlung ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 12 A 4736/04

    Anspruch auf Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt; Ablehnung eines

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 1989 - 5 CB 6/89 -, Buchholz 310 § 44a VwGO Nr. 5, vom 30. Dezember 1993 - 1 B 154.93 -, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50, vom 7. August 1997 - 11 B 18/97 -, NJW 1997, 3327, vom 2. Februar 1998 - 2 B 68/97 -, Juris, und vom 21. März 2000 - 7 B 36/00 -, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 20. März 1997 - 14 A 993/97.A -.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2010 - L 5 KA 4293/10

    Schiedsverfahren zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung - Antrag

    Auch dies ist ohne Weiteres dem offenen Wortlaut des § 44a Satz 1 VwGO zu entnehmen (BVerwG, Beschluss vom 17.05.1989 - 5 CB 6/89 -, veröffentlicht in Juris; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2011 - 1 A 1125/09

    Kein isolierter Rechtsschutz eines Bewerbers gegen die Aufstellung eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1989 - 5 CB 6.89 -, Buchholz 310 § 44a VwGO Nr. 5. Vgl. i. E. auch Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 16. Aufl. 2009, § 44a Rn. 4; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 44a Rn. 20.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 R 47/11
    Dafür spricht auch, dass die Fassung der das Amtshaftungsbegehren betreffenden Anträge augenscheinlich von dem Bemühen geprägt ist, haltlose Beleidigungen gegenüber der Beklagten (Beihilfe zur Zuhälterei etc.) zum Ausdruck zu bringen (vgl. auch BVerwG, 17.05.1989 - 5 CB 6/89 - Buchholz 310 § 44a VwGO Nr. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht